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Eckernförde
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Hinweis Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website der Schleswiger Kommunalbetrieb GmbH

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, Partner der Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, ist bemüht ihre Website barrierefrei im Sinne der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen (u.a. Landesbehindertengleichstellungsgesetz, "LBGG"). Dies ist nach Definition der Gesetze dann der Fall, wenn die Website sowie die mobile Anwendungen und elektronisch gestütze Verwaltungsabläufe wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, einschließlich der jeweiligen Unterseiten der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH und der Stadtwerke Rendsburg GmbH.

Diese Website ist aufgrund einer verhältnismäßig hohen Belastung noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt und daher noch nicht mit dem LBGG vereinbar.

Nicht barrierfreie Inhalte

  • Sämtliche Downloads und Dateien sind noch nicht barrierefrei umgesetzt, befinden sich aber Schritt für Schritt in der Prüfung sowie der Bearbeitung, sofern diese dann noch im aktiven und aktuellen Betrieb sind und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Erstellung dieser Erklärung zu Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.10.2022 auf Grundlage der Vorgaben der Richtline (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.02.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Geben Sie uns gern Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Ihnen sind noch weitere wesentliche Mängel beim barrierefreien Zugang auf unserer Website aufgefallen?
Dann melden Sie sich gern bei uns, denn wir möchten diese nach Möglichkeit umsetzen. Nutzen Sie für Ihre Rückmeldung gerne unser Online-Formular Barrierefreiheit.

Beachten Sie bitte den Hinweis zum Datenschutz bei der Übermittlung Ihrer Anfrage über unser Online-Formular Barrierefreiheit.

Oder kontaktieren Sie uns per Post:

Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH
Marketing Barrierefreiheit
Werkstraße 1
24837 Schleswig

oder senden uns eine E-Mail:

barrierefreiheit@stadtwerke-sh.de
Betreff: Barrierefreiheit

 

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsstelle

Informationen und Hinweis zum Beschwerdeverfahren

Sie haben außerdem das Recht, sich bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik über Mängel zu beschweren. Die Beschwerdestelle können Sie dann einschalten, wenn Sie die oben genannte Kontaktmöglichkeit wahrgenommen, aber mit der Beantwortung nicht zufrieden waren. Bei der Einschaltung der Beschwerdestelle geht es in keinem Fall darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Ziel ist es vielmehr, dass mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine angemessene Lösung für ein Problem gefunden wird. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Eine Beschwerde richten Sie bitte an diese bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtete Beschwerdestelle gemäß § 16 LBGG. Auf der Website der Beschwerdestelle finden Sie weitere Informationen auch zum Ablauf eines Beschwerdeverfahrens.

Kontakt zur Beschwerdestelle

Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Postanschrift
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik
Postfach 7121
24171 Kiel

Internetseite der Beschwerdestelle: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/